Werte Berner Jägerinnen und Jäger.

Mit der letzten Verordnungsänderung (JaV) gilt ab dem 01.03.2023 im Kanton Bern folgende aktualisierte Regel beim Transport der Waffen.

Art. 19, Abs 4
“Schusswaffen sind während des Transports im Fahrzeug in einem Futteral oder in einem verschlossenen Waffenkoffer auf dem Rücksitz oder im Kofferraum mitzuführen.”

siehe > https://www.belex.sites.be.ch/app/de/texts_of_law/922.111/versions/2706

Dies betrifft aktuell bzw. insbesondere die Inhaber der Spezialabschussbewilligung – Hege und Wildschadenverhütung.

Mit Jeger’s Gruess u Hörnerklang
Sylvio Svensson