JagdSchützenMeister

Das Amt des JSM untersteht den rechtsverbindlichen Verordnungen des ‘Schiesswesen ausser Dienst’, analog demjenigen der Schützenmeister bei Ordonnanzwaffen.

Diese Verordnungen regeln die ausserdienstliche Schiesspflicht sowie die Durchführung von ausserdienstlichen Ausbildungskursen und freiwilligen Schiessübungen. Hierin ist der Sachverhalt für Betreiber als auch Besitzer einer Schiessanlage, inkl. Jagdschiessanlagen, klar geregelt.

Im Reglement ‘Jagd-Schützen-Meister BEJV’ vom 02.07.2021 ist die Aus- und Weiterbildung als auch die Tätigkeiten für den JSM im Kanton Bern festgehalten.

‘Jagd-Schützen-Meister BEJV’ kann werden, wer im Kanton Bern zur Jagd berechtigt ist oder von Amtes wegen über die Ausbildung zum JSM verfügen muss.

Die Anmeldung zum JSM-Kurs muss via Schiessobmann des Vereins oder dem Verantwortlichen der Schiessanlage, bei dem der angehende JSM nach dem Kurs tätig ist, erfolgen. Für Prüfungskommission und Schiessausbildung JungJagende erfolgt die Anmeldung nach Absprache mit dem Kommissionspräsidenten.

Um die Berechtigung als JSM BEJV zu erhalten, muss nach fünf, max. sieben Jahren ein Wiederholungskurs absolviert werden. Hierzu werden die WK-pflichtigen direkt von der Schiesskommission des BEJV eingeladen.

JSM-Kurs und -WK werden von der Schiesskommission organisiert und durchgeführt.

Die Berechtigung JSM BEJV kann durch die Schiesskommission, gemäss Reglement, aberkannt werden.

Aufgaben

Der JSM BEJV übernimmt Verantwortung im Verein, bzw. in der Jagdschiessanlage beim sicheren Umgang mit Jagdwaffen. Auch unterstützt er die Erbringung des jährlichen TreffSicherheitsNachweises. 

Er kann zur Unterstützung der Vereine, Jagdschiessanlagenbetreiber und Jagenden in fachlichen und praktischen Sicherheitsfragen beigezogen werden.

Die Festlegung des genauen Aufgabenbereichs obliegt den Verantwortlichen des Vereins, bzw. der Jagdschiessanlage.

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