Notfütterungskonzept

Ausgangslage

 

Wissenschaftliche Untersuchungen haben aufgezeigt, dass Fütterungen während des Winters keine positiven Auswirkungen auf die körperliche Verfassung nach sich ziehen. Natürliche Winternahrung enthält sehr wenig Eiweiss, dafür höhere Mengen an Kohlenhydraten und Rohfasern. Künstlich Fütterung mit eiweissreicher Nahrung senkt die Energiebilanz des Wildes im Winter ins Negative, denn es steigt der Energiebedarf um diese Eiweisse zu verdauen. Das Wild reagiert darauf mit dem Abbau von Fettreserven. Das Verdauen von Eiweiss benötigt die fünffache Energiemenge des Abbaus von  Kohlenhydraten und Rohfasern.

Die Fütterung von Wildtieren ist meist unnötig, ja sogar kontraproduktiv.

Auf Grund Erkenntnissen vergangener Jahre hat die Winterfütterung grosse Nachteile für das Wild und Natur zur Folge. Dies sind Verbiss- und Schälschäden so wie verendete Tiere in der Nähe von Futterstellen, verbreiten von Krankheiten oder eine Massierung von Wild zu Gunsten des Haarraubwildes, daher wird im Kanton Bern auf das Füttern von Wildtieren verzichtet. Bei Ausnahmefällen wird eine gezielte Notfütterung angestrebt.

Ziel

 

Weniger Fallwild, weniger Verbiss- und Schälschäden dafür steigende und gesunde Bestände. Fütterung kann in Notsituationen Sinn machen. Notsituationen können entstehen bei frühem Winterbeginn, langdauernder Winter mit anhaltender grosser Kälte, anhaltend hohen Schneelagen welche die Fortbewegung stark einschränken.

Sinnvoller für das Wohl des Wildes sind Hegemassnahmen die der Erhaltung und Verbesserung wichtiger Lebensräume gelten, so zum Beispiel das Ausscheiden von Wildruhezonen, das Pflanzen und Pflegen von Waldrändern und Hecken und das Erhalten von Äsungsflächen und Wildweiden.

Notfütterung

 

Nur in aussergewöhnlichen Situationen, bei welchen das Wild in hohen Zahlen zu verhungern droht, dann – und nur dann – setzt die Notfütterung ein!

Der Zeitpunkt einer Notfütterung wird nur in Zusammenarbeit mit der Wildhut und den lokalen Hegeverantwortlichen der jeweiligen Jagdvereine bestimmt.

Die Vorbereitung wird mit dem lokalen Wildhüter im Vorsommer besprochen, wo welche Massnahmen getroffen werden können:

  • Bestimmen der richtigen Standorte für Futterstellen
  • Vorbereiten des geeigneten lokalen Futters (Wildheu, Prossholz usw. )
  • Futterlagerstellen einrichten welche mit wenig Störung erreicht werden können ( Tristen welche eingezäunt werden, Gebäude in der Nähe der Futterstelle )
  • Bäume und Tannen kennzeichnen welche gefällt werden dürfen in Notsituationen (Forst und Eigentümer einbeziehen)
  • Einschlagen von Zweigen welche dem Wild zum Schälen und Verbeissen angeboten werden
  • Natürliche Winternahrung enthält sehr wenig Eiweiss, dafür hohe Mengen an Kohlehydraten und Rohfasern
  • Es ist untersagt, jegliches Kraftfutter oder nicht lokal gewachsenes Futter mit hohem Eiweissgehalt zu füttern. Dies senkt die Energiebilanz des Wildes im Winter ins Negative, denn es steigert den Energiebedarf um diese Eiweisse zu verdauen!

 

Präsident der Hegekommission
Johannes von Grünigen

Genehmigt und in Kraft gesetzt an der Präsidentenkonferez vom 25.01.2019, im Restaurant Krone Rubigen.