Jahresbericht Sekretariat BEJV 2023
Seit dem 2. Februar 2011 betreibt der BEJV eine Geschäftsstelle. Mit Beschluss der Delegiertenversammlung vom 22.4.2023 in Thörishaus wurde die Geschäftsstelle umbenannt in „Sekretariat“ Gemäss Pflichtenheft umfasst das Pensum der Sekretärin eine 20%-Anstellung mit einem wöchentlichen Arbeitsaufwand von 9 Stunden. In der Regel ist die Leiterin der Geschäftsstelle am Freitag für den Verband tätig.
Arbeitsschwerpunkte des Sekretariats 2023
Nach vielen Einschränkungen in den Jahren 2020 und 20221 und teilweise auch noch 2022 aufgrund der Corona Pandemie, konnten sämtliche Arbeitsschwerpunkte des Sekretariats BEJV im Jahr 2023 in gewohntem Umfang bearbeitet bzw. umgesetzt werden. Ich gehe bei den jeweiligen Arbeitsschwerpunkten darauf ein.
Allgemeine Arbeiten (Tagesgeschäft)
Seit Einführung der Geschäftsstelle BEJV ist der zentrale Arbeitsschwerpunkt der Leiterin der Geschäftsstelle die enge Zusammenarbeit mit dem Präsidenten und dem Vorstand BEJV. Diese Arbeiten umfassen im Wesentlichen:
- Vorbereitung Vorstandssitzungen, Vorstandsklausuren und Präsidentenkonferenzen
- Protokollführung an den Vorstandssitzungen, den Vorstandsklausuren, den Präsidentenkonferenzen und der Delegiertenversammlung
- Die Terminkontrolle und das Agenda Setting;
- Das Führen einer Pendenzenliste für den Präsidenten BEJV;
- Die Koordination und teilweise auch die Beantwortung von Medienanfragen.
- Vertretung des BEJV an diversen Anlässen nach Absprache mit dem Präsidenten BEJV (z.B. Tagungen des Amts für Wald und Naturgefahren des Kantons Bern AWN: Perspektiven Wald»: Thema 2023 war „Arbeitgeber Wald“, AWN Gespräch 2023 in Sumiswald, Delegiertenversammlung des Bernisch Kantonalen Fischereiverbandes oder Delegiertenversammlung der Berner Waldbesitzer
Alle beim Sekretariat anfallenden allgemeinen Arbeiten konnten 2023 gemeinsam mit dem Präsidenten und insbesondere mit dem Kassier und der Präsidentin und den Präsidenten der Fachkommissionen des BEJV effizient geplant und erledigt werden. Die Zusammenarbeit mit den einzelnen Vorstandsmitgliedern erfolgt direkt, in der Regel per Mail- oder Telefonkontakt.
Die Beantwortung der zahlreichen Anfragen ans Sekretariat macht einen wesentlichen Teil der Arbeit der Leiterin des Sekretariats BEJV aus. Ziel ist es, sämtliche per Mail oder Telefon eintreffenden Anfragen innerhalb von maximal 24 Stunden zu beantworten. Die meisten Anfragen aus der nicht-jagenden Bevölkerung gingen auch 2023 ein zu beobachteten Vorfällen während der Jagdzeit oder im direkten Kontakt mit Jägerinnen und Jägern und zu den Jagdzeiten und zu allfälligen Einschränkungen bei der Ausübung von Hobbies im Wald während der Jagd. Oft wird angefragt, ob Nicht-Jagdhunde während der Jagd an der Leine geführt werden müssen. Es ist dann ab und zu nicht ganz einfach, den Anfragenden zu erklären, dass es keinen Unterschied macht, ob Jagdzeit ist oder nicht, weil jeder Hund immer unter wirksamer Kontrolle sein muss!
Auch 2023 gingen zahlreiche Anfragen ein von Personen, die sich für die Ausbildung zur Jägerin/zum Jäger im Kanton Bern interessieren oder sich bereits dafür angemeldet haben. Auffallend ist bei diesen Anfragen, dass viele der an der Jagdausbildung interessierten Personen von der Jagd sehr weit entfernt sind und sich nicht bewusst sind, was es bedeutet, die Ausbildung zur Jägerin / zum Jäger im Kanton Bern zu absolvieren. So wird etwa das mit der Ausbildung verbundene zeitliche Engagement deutlich unterschätzt. Nach wie vor stelle ich fest, dass die auf der neuen Homepage der Ausbildung angebotenen Dokumente und Informationen oft nicht gelesen werden, oder erst, wenn ich Anfragenden auf das Angebot aufmerksam mache.
Öffentlichkeitsarbeit / Information
Unser Verbandsorgan die „Berner Jagd“, erschien im Jahr 2023 wie in den Jahren zuvor nur zweimal, nämlich im Mai und im Oktober 2023. Zudem wurde im „Schweizer Jäger“ ein umfassender Bericht zur Delegiertenversammlung 2023 in Thörishaus und zu den drei Schweissprüfungen veröffentlicht.
Die Verbands Medienarbeit / Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere mit der Tagespresse und mit TV und Radio wird durch den Präsidenten BEJV und die Sekretärin direkt erledigt. Das Sekretariat koordiniert so weit als möglich die Termine und die Beiträge.
Politische Geschäfte
- Vernehmlassungsverfahren: Kantonales Waldgesetz (KWaG); Änderung:
Ziel der Änderung des Kantonalen Waldgesetzes war es, die Grundlagen zu schaffen, um den Staatsforstbetrieb (SFB) der Kantonsverwaltung auszugliedern und in eine Aktiengesellschaft zu überführen. Die Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion gab die dafür nötige Änderung des kantonalen Waldgesetzes am 19.12.2022 in die öffentliche Vernehmlassung, die bis am 20.3.2023 dauerte.
Mit der Änderung des kantonalen Waldgesetzes wollte der Regierungsrat die Grundlage für eine privatrechtliche Aktiengesellschaft schaffen, der die Bewirtschaftung des Staatswalds übertragen wird. Im Waldgesetz wird ebenfalls geregelt, dass der Kanton Bern Allein- oder Mehrheitsaktionär der Aktiengesellschaft wird. Nicht betroffen von diesen Änderungen sind die Eigentumsverhältnisse: Der Staatswald bleibt Eigentum des Kantons Bern.
Der BEJV hat im Rahmen dieses Vernehmlassungsverfahrens eine Stellungnahme eingereicht. Der BEJV verzichtete jedoch darauf, zu einzelnen Artikeln eine Stellungnahme einzureichen. Er fokussierte seine Eingabe auf die Nutzung diverser Gebäude, Wald- und Forsthütten des SFB durch Sektionen des Berner Jägerverbandes und hielt dazu insbesondere fest, die heute umschriebene Nutzung von Forstgebäuden durch die Berner Jägerschaft auch künftig und unter unveränderten Bedingungen beizubehalten.
In der Vernehmlassung lehnte eine Mehrheit der Teilnehmenden die Ausgliederung des Staatsforstbetriebs aus der Kantonsverwaltung ab. Der Regierungsrat hat daher beschlossen, auf die Änderung des Waldgesetzes zu verzichten und die Ausgliederung nicht weiter zu verfolgen. - Änderungen der Direktionsverordnung über die Jagdprüfung: Die Änderung wurde von Seiten BEJV initialisiert, wird aber vom Jagdinspektor begrüsst. Es geht insbesondere darum, diverse bereits gelebte Anpassungen auch im gesetzlichen Regelwerk festzuschreiben (Gültigkeit von erfolgreichen Teilprüfungen und die Anzahl zu leistender Hegestunden, neu: 80 Hegestunden in zwei Jahren). Ebenfalls wird neu festgeschrieben, dass der Besuch der Pirschgänge, die Schiessausbildung in den Sektionen und die Jagdbegleitung als Voraussetzung zur Absolvierung der Prüfung nötig sind. Neu verfallen bestandene Teilprüfungen (Theorie oder praktische Prüfung) nach vier Jahren. Wer die Ausbildung 2022 angefangen hat, geht nach alter Regelung an die Prüfung. Anerkennung einer ausländischen Jagdprüfung: Wer eine ausländische Prüfung abgelegt hat, muss für die Anerkennung der Prüfung zwei Jahre im Ausland gelebt haben.
Ich bedanke mich mit einem herzlichen „Weidmannsdank“ bei BEJV Präsident Lorenz Hess für seine umsichtige und von grossem persönlichem Engagement geprägte Verbandsführung und die gute Zusammenarbeit, beim Vorstand BEJV für die gute, im Sinne der Sache konstruktive Zusammenarbeit und die Unterstützung. Mein Dank geht ebenfalls an alle Sektionspräsidenten, Obmänner und an alle, die im Jahr 2023 unterstützt haben.
Weidmannsdank!
Bitte zögert nicht, mich bei Anliegen, Unklarheiten, Fragen oder Reklamationen direkt zu kontaktieren, so dass wir im direkten Kontakt anstehende Fragen klären können!
Daniela Jost
Leiterin Sekretariat BEJV