Der Feldhase ist unter Druck. Besonders im Mittelland gehen dessen Bestände seit Jahrzehnten stetig zurück. Die Hauptursachen dafür sind die intensive Landwirtschaft, vielerorts kombiniert mit einem hohen Prädationsdruck. Störungen belasten die Hasen zusätzlich, so auch das Ausarbeiten von Hasenspuren durch Jagdhunde. Dem Jagdinspektorat war es deshalb ein Anliegen, diese Störungen zu reduzieren, insbesondere im Frühling, in der Schonzeit des Hasen und der Brutzeit von gefährdeten Bodenbrütern (z.B. Feldlerche und Kiebitz), die im Grossen Moos ebenso vorkommen.
Diese Absicht galt es abzugleichen mit den Interessen der internationalen Leistungszucht laut jagender Hunderassen (z.B. Wachtelhunde, Dackel oder Deutsch Jagdterrier). Die Hasenspur ist die flüchtigste und für Hunde am schwierigsten zu haltende Spur all unserer Wildtiere, weshalb die Leistungszucht dieser Rassen auf die Prüfung auf der Hasenspur angewiesen ist. Optimale Bedingungen bezüglich Sichtbarkeit des Hasen, Witterung und Bodenfrost finden sich erfahrungsgemäss im Frühjahr.
Um in diesem Interessenkonflikt zwischen dem «Schutz des Feldhasen» und der «Rassezucht unserer Jagdhunde» eine einvernehmliche Lösung zu finden, hat das Jagdinspektorat mit der Jagdhundekommission des Berner Jägerverbands sowie den Vertretern der Rassevereine das Gespräch gesucht. Besprochen wurde dabei sowohl die Durchführung von Hundeprüfungen wie auch das Üben auf der Hasenspur. Nach intensiven Diskussionen haben sich alle Beteiligten mit der folgenden Lösung einverstanden erklärt:
Spurlautprüfungen auf der Hasenspur: Das Durchführen von Zuchtprüfungen durch die Rassevereine bedarf einer Bewilligung des Jagdinspektorats. Solche Zuchtprüfungen sollen möglichst während der Jagdzeit (d.h. zwischen 1. Oktober bis Ende Februar) durchgeführt werden. Falls die Rassevereine eine Zuchtprüfungen zu Beginn des Jahres vorsehen, dann hat ein Hauptprüfungstermin im Februar erste Priorität. Falls die Umgebungsbedingungen die Durchführung dieser Prüfung nicht zulassen sollten, kommt ein Ausweichdatum in der ersten Märzhälfte zum Zuge. Sollte auch diese Prüfung nicht durchführbar sein, kommt ein zweites Ersatzdatum in der zweiten Märzhälfte zur Anwendung. Im April sind hingegen keine Zuchtprüfungen mehr erlaubt.
Üben auf der Hasenspur: Jagdberechtigten ist das Üben des Spurlauts mit freilaufenden Hunden auf der Hasenspur grundsätzlich nur an Jagdtagen und nur während dem Zeitraum erlaubt, wo das Jagen mit Hunden im Kanton Bern rechtlich zugelassen ist (d.h. 1. Okt. bis 31. Jan.). Zusätzlich dürfen Jagdberechtigte ihre jungen Hunde auf der Hasenspur aber auch an einzelnen Tagen im September anlernen, dies jedoch nur nach vorgängiger Meldung an den örtlichen Wildhüter. Ausserhalb den genannten Zeitfenstern ist das Üben auf der Hasenspur nicht gestattet. Fehlbare müssen mit einer Ordnungsbusse oder Anzeige rechnen.
Das Jagdinspektorat dankt zusammen mit der Jagdhundekommission des Berner Jägerverbands und den Zuchtverbänden für Deutsche Wachtelhunde, jagdliche geführte Dackel und Deutsche Jagdterrier allen Jagdhundeführern für das Verständnis und die Berücksichtigung dieser Regelung.