Jahresbericht Sekretariat BEJV 2024

von | Feb. 17, 2025 | Jahresberichte | 0 Kommentare

Seit dem 2. Februar 2011 betreibt der BEJV eine Geschäftsstelle/Sekretariat. Mit Beschluss der Delegiertenversammlung vom 22.4.2023 in Thörishaus wurde die Geschäftsstelle umbenannt in «Sekretariat». Gemäss Pflichtenheft umfasst das Pensum der Sekretärin eine 20%-Anstellung mit einem wöchentlichen Arbeitsaufwand von 9 Stunden. In der Regel ist die Leiterin der Geschäftsstelle am Freitag für den Verband tätig.

Arbeitsschwerpunkte des Sekretariats 2024

Im Berichtsjahr 2024 konnten sämtliche Arbeitsschwerpunkte des Sekretariats BEJV im gewohnten Umfang bearbeitet bzw. umgesetzt werden. Ich gehe bei den jeweiligen Arbeitsschwerpunkten darauf ein.

Allgemeine Arbeiten (Tagesgeschäft)

Seit Einführung des Sekretariats BEJV ist der zentrale Arbeitsschwerpunkt Sekretärin die enge Zusammenarbeit mit dem Präsidenten und dem Vorstand BEJV. Diese Arbeiten umfassen im Wesentlichen:

  • Vorbereitung Vorstandssitzungen, Vorstandsklausuren, Präsidentenkonferenzen und Delegiertenversammlung
  • Protokollführung an den Vorstandssitzungen, den Vorstandsklausuren, den Präsidentenkonferenzen und der Delegiertenversammlung
  • Terminkontrolle und das Agenda Setting
  • Führen einer Pendenzenliste für den Präsidenten BEJV
  • Koordination von Medienanfragen
  • Vertretung des BEJV an diversen Anlässen nach Absprache mit dem Präsidenten BEJV (z.B. Tagungen des Amts für Wald und Naturgefahren des Kantons Bern AWN: «Perspektiven Wald»: Thema 2024 war «Unser Wald in der Welt von morgen – Wie gelingt die Transformation der Wald- und Holzwirtschaft?», AWN Gespräch 2024 zum Thema «Freizeit im Wald», Delegiertenversammlung des Bernisch Kantonalen Fischereiverbandes oder Delegiertenversammlung der Berner Waldbesitzer)
  • Vertretung des BEJV an einem 4½-tägigen Workshop organisiert durch das Veterinary Public Health Institute der Uni Bern zum Thema «Vorbereitung auf die Kontrolle der Afrikanischen Schweinepest ASP via partizipative Modellierung». Das Ziel des Projektes ist es, eine gemeinsame und akzeptierte Strategie zu entwickeln, um einen möglichen Ausbruch der ASP bei Wildschweinen wirksam zu kontrollieren. Mit dem Modell werden verschiedene Massnahmen bewertet, um herauszufinden, welche am besten funktionieren würden. Diese Herangehensweise berücksichtigt die unterschiedlichen Interessen und Bedenken der Beteiligten und ermöglicht, lokal angepasste Lösungen zu finden.

Alle beim Sekretariat anfallenden allgemeinen Arbeiten konnten 2024 gemeinsam mit dem Präsidenten und insbesondere mit dem Kassier und den Präsidenten der Fachkommissionen des BEJV effizient geplant und erledigt werden. Die Zusammenarbeit mit den einzelnen Vorstandsmitgliedern erfolgt direkt, in der Regel per Mail- oder Telefonkontakt.

Die Beantwortung der zahlreichen, sehr unterschiedlichen Anfragen ans Sekretariat macht einen wesentlichen Teil der Arbeit der Leiterin des Sekretariats BEJV aus. Ziel ist es, sämtliche per Mail oder Telefon eintreffenden Anfragen innerhalb von maximal 24 Stunden zu beantworten. Die Anfragen kommen oft aus der nicht-jagenden Bevölkerung und beziehen sich auf beobachtete Vorfälle während der Jagdzeit oder im direkten Kontakt mit Jägerinnen und Jägern und zu den Jagdzeiten und zu allfälligen Einschränkungen bei der Ausübung von Hobbies im Wald während der Jagd.

Ein «Dauerbrenner» ist jedes Jahr die Frage, ob Nicht-Jagdhunde während der Jagd an der Leine geführt werden müssen. Oft ist den Hundehalterinnen und Hundehaltern nicht bewusst, dass es keinen Unterschied macht, ob Jagdzeit ist oder nicht, weil jeder Hund immer unter wirksamer Kontrolle sein muss!

Ein zweiter grosser Teil der Anfragen 2024 bezieht sich auf die Ausbildung zur Jägerin/zum Jäger im Kanton Bern. Auffallend 2024 waren Anfragen, die nach der Anmeldefrist eingetroffen sind und bei denen um eine Nachmeldung für die Ausbildung ab 2025 gebeten wurde. Dabei stellte die Sekretärin fest, dass sich Personen anmelden wollten, die z.B. ein, zwei Tage auf der Hirsch- oder der Gämsjagd dabei waren und das «doch noch eine lustige Freizeitbeschäftigung» finden (Originalton einer Anfrage) und sich jetzt nach Anmeldeschluss gerne für den Lehrgang 2025 nachmelden möchten. Das Unverständnis ist dann jeweils gross, wenn darauf hingewiesen wird, dass es keine Ausnahmen gibt und keine Möglichkeit einer Nachmeldung.

Die erwähnte Anfrage zeigt auch, dass viele der an der Jagdausbildung interessierten Personen von der Jagd sehr weit entfernt sind, keinen direkten Bezug dazu haben und oft nicht abschätzen können, wie hoch das mit der Ausbildung verbundene zeitliche Engagement ist. Nach wie vor stelle ich leider fest, dass die auf der Homepage der Ausbildung angebotenen Dokumente und Informationen oft nicht gelesen werden, oder erst, wenn ich Anfragenden auf das Angebot aufmerksam mache.

Öffentlichkeitsarbeit / Information

Unser Verbandsorgan die «Berner Jagd», erschien im Jahr 2024 wie in den Jahren zuvor nur zweimal, nämlich im Mai und im Oktober 2024. Zudem wurde im «Schweizer Jäger» ein umfassender Bericht zur Delegiertenversammlung 2024 in Belp und zu den drei Schweissprüfungen veröffentlicht.

Die Verbands Medienarbeit / Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere mit der Tagespresse und mit TV und Radio wird durch die Sekretärin zusammen mit dem Präsidenten der Medienkommission und dem Präsidenten BEJV koordiniert.

Politische Geschäfte

Änderung Naturschutzgesetz des Kantons Bern (NSchG)

Worum geht es bei der Revision?

  • Der Kanton Bern sichert seine Schutzgebiete mit zwei Instrumenten: Mit kantonalen Schutzbeschlüssen und mit Verträgen. Obwohl ein kantonaler Schutzbeschluss eine dauerhafte Sicherung eines Gebiets erlaubt, wurde er bisher nicht bei allen Gebieten angewendet. Bisher werden nur für Auengebiete, Amphibienlaichgebiete und Hochmoore Schutzbeschlüsse erlassen. Flachmoore sowie Trockenwiesen und -weiden werden ausschliesslich mit Verträgen geschützt. Die Bundesvorgaben verlangen jedoch eine grundeigentümerverbindliche Sicherung, zumindest für die Bundesinventarobjekte. Diese ungleiche Praxis hat Auswirkungen auf die Beitragsleistungen an die Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter im Kanton Bern. Die vorliegende Teilrevision will diesen Mangel beseitigen.
  • Mit der Teilrevision wird die Zuständigkeit für Ausnahmebewilligungen von Schutzbeschlüssen der Gemeinden über Gebiete und Objekte von lokaler Bedeutung von den Regierungsstatthalterämtern an die Gemeinden übertragen. Im Gegenzug werden die Gemeinden verpflichtet, als Grundlage für ihre Schutzbeschlüsse Inventare über die schutzwürdigen Gebiete und Objekte von lokaler Bedeutung zu erstellen.
  • Weiter wird mit der Teilrevision die Zuständigkeit für Ausnahmebewilligungen vom Beseitigungsverbot für Hecken und Feldgehölze an das Amt für Landwirtschaft und Natur (LANAT) bzw. die Abteilung Naturförderung (ANF) übertragen. Heute entscheiden über solche Ausnahmen die Regierungsstatthalterämter, in aller Regel jedoch gestützt auf einen Fachbericht der ANF. Diese Doppelspurigkeit soll beseitigt werden, was die Regierungsstatthalterämter entlastet. Die Naturschutzaufsicht wird vereinfacht, indem auf freiwillige Naturschutzaufseher und Naturschutzaufseherinnen künftig verzichtet und die Grundlage geschaffen wird, dass die Organe der Naturschutzaufsicht Ordnungsbussen erteilen können.
  • Weiter will die Teilrevision die Anlage von ökologischen Ausgleichsflächen innerhalb und ausserhalb des Siedlungsraumes fördern.
  • Schliesslich werden mit der Revision begriffliche Aktualisierungen vorgenommen.

Der BEJV hat sich in seiner Stellungnahme geäussert zum Wechsel der Zuständigkeit für Ausnahmebewilligungen vom Beseitigungsverbot für Hecken und Feldgehölze und zur Vereinfachung der Naturschutzaufsicht.

Dank

Ich bedanke mich mit einem herzlichen «Weidmannsdank» bei BEJV Präsident Lorenz Hess für seine umsichtige und von grossem persönlichem Engagement geprägte Verbandsführung und die gute Zusammenarbeit, beim Vorstand BEJV für die gute, im Sinne der Sache konstruktive Zusammenarbeit und die Unterstützung. Mein Dank geht ebenfalls an alle Sektionspräsidenten, Obmänner und an alle, die im Jahr 2024 unterstützt haben.

Gerne stehe ich Euch bei Anliegen, Unklarheiten, Fragen oder Reklamationen persönlich zur Verfügung denn im direkten Austausch lässt sich Anstehendes am besten klären.

Jegenstorf, 2. Januar 2025

Daniela Jost
Leiterin Sekretariat BEJV