In Jägerkreisen wird derzeit fälschlicherweise die Information verbreitet, dass aufgrund der revidierten Eidgenössischen Jagdverordnung seit dem 1. Februar 2025 die Verwendung von bleihaltiger Kugelmunition verboten sei. Diese Meldung ist jedoch nicht korrekt. Tatsächlich ist die Verwendung von bleihaltiger Munition auf eidgenössischer Ebene erst ab dem Jahr 2030 untersagt.
Im Kanton Bern tritt das Bleiverbot hingegen bereits ab dem 1. August 2027 in Kraft, basierend auf der Direktionsverordnung über die Jagd, die am 1. März 2023 erlassen wurde.